Informationen zur Aufnahme

Wenn Sie Ihre Tochter bzw. Ihren Sohn im Schuljahr 2012/2013
für die 1. Klasse / den 1. Jahrgang einer BMHS anmelden, bitten wir Sie,
sich diesen Wegweiser für den Anmeldevorgang genau durchzulesen.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, sich an beliebig vielen Schulen in Niederösterreich
anzumelden.
Es ist aber wichtig, sich zuerst an der Schule um einen Schulplatz
zu bewerben, die tatsächlich den Erstwunsch darstellt. An weiteren Schulen wird
die Anmeldung automatisch auf einer Warteliste geführt.
Endgültig fix ist die Aufnahme durch die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen
(Noten im Jahreszeugnis und/oder Ergebnisse von Aufnahmeprüfungen) durch die
Aufnahmewerberin / den Aufnahmewerber.
Die folgenden Termine und Vorgangsweisen gelten für die Anmeldung für die
1. Klasse / den 1. Jahrgang an allen berufsbildenden mittleren und höheren
Schulen in NÖ. Bitte halten Sie unbedingt die Termine und Vorgangsweisen ein.
Terminversäumnisse können sich nachteilig auswirken.
Ab 27.11.2011 Voranmeldezeitraum:
Um die Anmeldung rascher bearbeiten zu können, kann ab diesem Zeitpunkt eine
unverbindliche Voranmeldung Ihrer Tochter / Ihres Sohnes an den berufsbildenden mittleren
und höheren Schulen vorgenommen werden. Die Schulen nehmen die Anmeldeunterlagen
entgegen, um die Daten vor dem eigentlichen Anmeldezeitraum bereits zu erfassen.
Dadurch kann der eigentliche Anmeldevorgang rascher abgewickelt werden.
Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente sind:
Geburtsurkunde (Original & Kopie), Staatsbürgerschaftsnachweis/Reisepass (Original & Kopie),
Sozialversicherungskarte (e-card),
Jahreszeugnis der 1. Schulstufe (1. Klasse Volksschule, Original & Kopie),
Halbjahreszeugnis der 8. Schulstufe falls bereits vorhanden
(Original & Kopie).
ANMELDEBOGEN Handelsakademie
ANMELDEBOGEN Handelsschule downloadbar.
3. - 24.2.2012 Anmeldung:
Zeiten
Freitag, 3.2.2012 7:25 - 13:30
Montag, 6. bis Freitag, 10.2. von 8 - 12 Uhr
Vom 13. - 24.2.2011 Mo-Fr: 7:25 - 13:30
Wenn Ihre Tochter / Ihr Sohn bereits vorangemeldet wurde, ist zur Anmeldung nur mehr die
Original-Schulnachricht sowie eine Kopie derselben mitzubringen. Das Original wird
von der Schule als Bestätigung der erfolgten Anmeldung gestempelt.
Wurde Ihre Tochter / Ihr Sohn noch nicht vorangemeldet, sind auch die anderen für
die Anmeldung notwendigen Unterlagen (siehe oben) mitzubringen.
Die Anmeldung an anderen Schulen ist in diesem Zeitraum auch möglich. Es muss
aber unbedingt bei jeder weiteren Anmeldung die Originalschnulnachricht vorgelegt, sowie
eine Kopie mitgebracht werden.
Ab Mai 2012 Schulplatzzuweisung
Ab diesem Zeitpunkt wird von jener Schule, an der Sie Ihre Tochter / Ihren Sohn
zuerst angemeldet haben (Erstwunschschule), eine Benachrichtigung an Sie versandt.
Möglichkeit 1 - Vorläufige Schulplatzzusage:
Nach der internen Reihung werden den Aufnahmewerbern die vorhandenen Schulplätze
zugewiesen. Diese Zusage ist vorläufig und gilt nur unter der Bedingung, dass
zum Zeitpunkt der Aufnahme (Schulanfang 2012) die gesetzlichen Aufnahmevoraussetzungen
erfüllt werden, als verbindlich.
Möglichkeit 2 - Keine vorläufige Schulplatzzusage:
Sie erhalten auch eine Benachrichtigung, wenn Ihrem Sohn / Ihrer Tochter vorläufig
kein Schulplatz zugewiesen werden kann. Informationen über freie Schulplätze erhalten
Sie dann vom zuständigen Landesschulrat.
Sie erhalten keine Benachrichtigung, wenn Sie Ihren Sohn / Ihre Tochter in einer anderen
Schule zuerst (Erstwunschschule) gemeldet haben.
25. Juni 2012
Vorlage der Schulerfolgsbestätigung
An diesem Tag wird von 13:15 bis 14:15 Uhr die Erfüllung der gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch die
Schule, die einen Schulplatz zugesagt hat, geprüft. Es ist die Schulerfolgsbestätigung
der abgebenden Schule (zB. Hauptschule, AHS, Polytechnische Schule) vorzulegen.
26. und 27. Juni 2012 Aufnahmeprüfungen
Sollten die gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch die Schulerfolgsbestätigung
nicht erfüllt worden sein, so finden an diesen beiden Tagen die Aufnahmeprüfungen statt.
Werden die gesetzlichen Aufnahmebedingungen durch Schulerfolgsbestätigung und/oder
Aufnahmeprüfung an der Schule, die einen Schulplatz zugesagt hat, erfüllt,
so ist Ihre Tochter / Ihr Sohn endgültig und sicher an dieser Schule für das Schuljahr 2012/2013 aufgenommen.
Information zur schriftlichen Aufnahmsprüfung
Information zur mündlichen Aufnahmsprüfung
Hier können sie bereits den ANMELDEBOGEN Handelsakademie bzw. ANMELDEBOGEN Handelsschule downloaden!
Um eine Kurzpräsentation unserer Schule zu sehen, klicken Sie bitte HIER! (1,5MB)
Bei weiteren Fragen zur Aufnahme wenden Sie sich bitte an das Sekretariat
: Telefon: 02162/62723 oder E-Mail: hak.bruck-leitha@noeschule.at