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SCHUL- UND HAUSORDNUNG



  1. Alle Schülerinnen und Schüler haben durch ihr Verhalten, insbesondere durch ihre Mitarbeit in der Schule die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Unterricht während der vorgeschriebenen Schulzeit regelmäßig zu besuchen. Die erforderlichen Unterrichtsmittel sind von den Schülern mitzubringen.

  2. Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nur durch den Haupteingang betreten und verlassen. Die Benützung der parkplatzseitigen Eingänge ist untersagt.

  3. Die Schülerinnen und Schüler haben sich rechtzeitig vor Beginn des Unterrichtes in der Klasse einzufinden. Die Beaufsichtigung beginnt 15 Minuten vor Beginn des Unterrichtes und endet mit der letzten Unterrichtsstunde der jeweiligen Klasse.

  4. Bei Erkrankung oder anderen Verhinderungen ist die Schule umgehend telefonisch zu verständigen und die schriftliche Entschuldigung sofort nach Rückkehr in die Schule unaufgefordert dem Klassenvorstand vorzulegen. Vorhersehbare Verhinderungen sind dem Klassenvorstand rechtzeitig vorher schriftlich mitzuteilen.

  5. Es ist den Schülerinnen und Schülern untersagt, das Schulgebäude vor Beendigung des Unterrichtes zu verlassen (Ausnahme: Zeitraum zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht).

  6. Das Verlassen des Schulgebäudes während der Freistunden ist nur gestattet, wenn dem Klassenvorstand eine schriftliche Einverständniserklärung eines Elternteiles oder des sonstigen Erziehungsberechtigten betreffend das laufende Schuljahr oder den Einzelfall vorgelegt wird.

  7. Die Schülerinnen und Schüler haben dem Unterricht in entsprechender Kleidung beizuwohnen. Gegenstände, die den Unterrichtsbetrieb stören bzw. die allgemeine Sicherheit gefährden, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.

  8. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen sind schonend zu behandeln. Die Wände und Decken der Klassenzimmer und anderer Räume dürfen nicht beschmutzt oder beschädigt werden. Die Schülerinnen und Schüler müssen Tischunterlagen verwenden und die Bankfächer und Kästen sind sauber und in Ordnung zu halten.

  9. Die Klassenräume dürfen von den Schülerinnen und Schülern nur mit Hausschuhen betreten werden.

  10. Der Ordnungsrahmen für die Benutzung der IT-Ausstattung hängt in den Informatiksälen und ist für alle Schülerinnen und Schüler bindend. Vor allem dürfen kein Essen und keine Getränke mit in die Säle genommen werden und es dürfen keine privaten Programme, Bilder und Filme installiert oder heruntergeladen werden.

  11. Die Benutzung von Mobiltelefonen ist im Unterricht verboten. Die Telefone sind so einzustellen, dass sie den Unterricht nicht stören, d.h. sie dürfen kein akustisches oder sonstiges Signal auslösen. Bei Zuwiderhandeln darf die Professorin oder der Professor der Schülerin oder dem Schüler das Handy bis zum Ende des Unterrichts abnehmen.

  12. Discmans, Walkmans, Mp3-Players usw. dürfen nur während der Pausen und der Freistunden verwendet werden, sofern sich niemand anderer akustisch belästigt fühlt.

  13. Das Filmen und Fotografieren im Schulgebäude oder von Personen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung erlaubt.

  14. Der Genuss alkoholischer Getränke ist den Schülerinnen und Schülern in der Schule und bei Schulveranstaltungen (Wandertage, Exkursionen, Schikurse und Sportwochen) verboten.

  15. Die Benützung des Schulhofes während der Freistunden ist wegen Beeinträchtigung des Unterrichtes untersagt. Das Radfahren im Schulhof ist untersagt.

  16. Änderungen der Wohnadresse sind dem Klassenvorstand unverzüglich zu melden.

  17. Die Türen des Schulhauses müssen stets geschlossen bleiben.
  18. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler schulische Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt oder das Verhalten eine dauernde Gefährdung anderer Schüler darstellt, kann gemäß den Bestimmungen des § 49 des Schulunterrichtsgesetzes der Ausschluss aus der Schulgemeinschaft angeordnet werden.